Sehr geehrte Damen und Herren,
die EU hat nach einem umfangreichen Konsultationsverfahren, in dem sich der der DJV und der europäische Interessenverband FACE
intensiv eingebracht haben, die europäische Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung) geändert und 2021 ein Verbot der Verwendung von Bleischrot
in Feuchtgebieten erlassen. Der DJV hat die neuen Regelungen als praxisfern und nicht wissensbasiert kritisiert.
So ist auch das Mitführen von bleihaltiger Munition Feuchtgebieten und im Umkreis von 100 m davon nicht mehr zulässig.
Leider fehlt eine klare Definition des Begriffs "Feuchtgebiet".
In der Praxis könnte das heißen, dass nach stärkerem Regen in großen Teilen eines Reviers, die unter Wasser stehen, die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd verboten ist.
Reine „Pfützen“ zählen nach einem aktuellen (aber noch nicht rechtskräftigen) Urteil allerdings nicht dazu.
Bitte beachten:
Nicht aus allen älteren Jagdgewehren können /dürfen bleifreie Schrotpatronen verschossen werden. Das ist im Einzelfall individuell mit dem Büchsenmacher oder Hersteller zu klären.
Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist die Verwendung von Bleischrot ab 16. Februar 2023 an und im Umkreis von 100 Metern (Pufferzone) um Feuchtgebiete verboten.
In Baden-Württemberg war die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd an und über Gewässern ( § 31 Abs.1 Nr.5 JWMG) bereits bisher verboten.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen beigefügtem Frage-Antwort-Papier und der Präsentation des DJV und leiten Sie die Information gerne weiter.
Wir informieren die Mitglieder auch auf den sozialen Medien.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bürner
Geschäftsführer
Leiter Jägerprüfungsstelle
Tel. 0711/995899-62