Klaus Exner Traueraustr 3 77963 Schwanau Tel: 0170 9926570
Aufgrund der Änderung des Bundeswaffengesetzes ist der Einsatz von Nachtsichtvorsatz-und -aufsatzgeräten für die Schwarzwildjagd ohne behördliche Beauftragung zulässig.
Die Schießtermine stehen fest
Jede Schießnadel hat ihre Tücken und Vorgaben, deshalb hier die notwendigen Bedingungen für die jeweilige Schießnadel.
Mitglieder von Kreisjägervereinigungen im Umkreis von Lahr können immer am 3. Sonntag im Monat schießen.