Einsatz von Nachtsichtvor- und -aufsätzen erlaubt

Anfang April 2020 hat das Ministerium Ländlicher Raum mitgeteilt, dass infolge der Änderung des Bundeswaffengesetzes der Einsatz von Nachtsichtvorsatz- und -aufsatzgeräten für die Schwarzwildbejagung ohne behördliche Beauftragung zulässig ist.