Wir bitten Sie um besondere Vorsicht im Umgang mit verendet aufgefundenen (Wild-) Vögeln.
Bitte melden Sie Ihrem Veterinäramt eventuelle Totfunde oder auffällige Tiere (Veterinäramt Ortenaukreis in Offenburg ) https://www.ortenaukreis.de (0781) 805-9091 .
Anlass: Im Alb-Donau-Kreis wurde in einem großen Geflügelzuchtbetrieb die Vogelgrippe (H5N1) festgestellt. Es mussten über 15.000 Tiere gekeult werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung für die betroffenen Gebiete wurde erlassen.
Diese Viren können unter Umständen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, was ebenfalls als Vogelgrippe bezeichnet wird. Aviäre Influenzaviren können allerdings nicht so leicht von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. Es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung . (Quelle: RKI)


