Schießobmann Kaus Exner
Traueraustr 3
77963 Schwanau
Tel: 0170 9926570
Die aktuellem Schießtermine finden Sie hier
Regelmäßiges Schießtraining auf Schießstätten dient dem sicheren Umgang mit den Jagdwaffen als „Handwerkszeug“ des Jägers. Zudem verpflichten Tierschutz und die Grundsätze der Waidgerechtigkeit Jägerinnen und Jäger, Wild so zu erlegen ist, dass ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben. Übungsschießen trägt zur besseren Schießfertigkeit bei.
Freiwilliger Nachweis für Schießfertigkeit mit Büchse und Flinte
Der Landesjagdverband baut beim Übungsschießen auf freiwillige Nachweise der Schießfertigkeit und lehnt Bestrebungen ab, die Verlängerung des Jagdscheins an Schießleistungs-oder fertigkeitsnachweise zu koppeln.
Als Anreiz für das freiwillige Übungsschießen hat der Landesjagdverband zwei Schießfertigkeits- nachweise geschaffen:
Landeskeilernadel:
Sie wurde im Jahr 2011 eingeführt und dient dem jagdlichen Übungsschießen mit der Kugel zur Vorbereitung für Drückjagden. Die Keilernadel wird inzwischen gut angenommen und ist auch als Schießnachweis bei staatlichen Verwaltungsjagden anerkannt.
Geforderte Leistungen:
Fünf Schuss auf den "Laufenden Keiler" und fünf Schuss auf den stehende Rehbock bzw. Überläufer auf 50 m stehend freihändig.
Es sind insgesamt 5 gültige Treffer erforderlich, davon in jeder Disziplin mindestens 2 ( Ringe 5-10 ). Das Schießen kann so lange wiederholt werden, bis die Leistung erfüllt ist. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einer Schießkarte dokumentiert und mit einer „Keilernadel“ honoriert.
Landesflintennadel:
Als Nachweis für die Schießfertigkeit im Flintenschießen gibt es seit Herbst 2013 auch eine Flintennadel.
Geforderte Leistungen: Die Nadel erhält, wer von 10 Kipphasen und 15 Wurfscheiben (Turbulenz) jeweils mindestens 5 Treffer erzielt. Kipphase wird mit 1 Patrone in der Waffe geschossen. Die Anzahl der Versuche ist beliebig, aber nur in Kombination beider Disziplinen möglich. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einer Schießkarte dokumentiert und mit einer „Flintennadel" honoriert.
Abnahmeberechtigt sind die Schießobleute der Kreisvereine, Schießstandleiter sowie Leiter von DJV Schießwettbewerben ab Kreismeisterschaften.
Nadeln und Karten werden bei den Bezirksmeisterschaften und der Landsmeisterschaft kostenlos an die Schützen abgegeben.
Beide Nadeln gelten ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang.
Es muss nicht durchgeschossen werden. Nach Erfüllung der Treffer kann abgebrochen werden.
Hier lehnt man sich in der Art und Durchführung der Jägerprüfungsverordnung an.
Bei Interesse für den Erwerb einer Schießfertigkeitsnadel:
Wenden Sie sich an den Schießobmann Ihrer Jägervereinigung oder fragen Sie den Schießleiter auf "Ihrem" Schießstand.