Die Lahrer Mitgliederversammlung hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Rotwild auf der Gemarkung der Kreisjägervereinigung mindestens fünf Jahre lang nicht zu bejagen.
Außerhalb der Rotwildgebiete (RWG) wurde das Abschussgebot für männliches Rotwild ohnehin aufgehoben. Auch innerhalb der RWG sollte diese Maßnahme als Beitrag zur Verbesserung der genetischen Situation des Rotwildes betrachtet werden. Dabei gilt, dass die Schonungwandernder Hirsche ein erster Schritt ist und durch weitere Maßnahmen ergänzt werden sollte. Innerhalb der RWG muss die Abwanderung durch angepasste Abschusspläne ermöglicht und unterstützt werden sowie ein erweitertes Verbundkonzept zwischen den Gebieten umgesetzt werden.
Unabhängig davon ist festzuhalten, dass Rotwild generell nur auf Grundlage eines gültigen Abschussplans bejagt werden darf. Außerhalb der RWG bedeutet das für die jagdliche Praxis: Der Abschuss von männlichem Rotwild außerhalb der RWG hat zu unterbleiben.

