Ab 1. September ist die Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild möglich, ab 1. Dezember darf Wild gefüttert werden. Über die aktuellen gesetzlichen Regelungen - getrennt nach Wildarten - können Sie sich in einer umfassenden Kurz-Übersicht informieren.
http://www.jaeger-lahr.de/admin/site/600001_NBA9B1QAZHO0QVDPEML29CMBZCI67SZ4/content/503134/503135_merkblatt_kirrung-f_tterung-ablenkungsf_tterung.pdf