Bald wieder Raubwildjagd

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Auf Raubwild und Raubzeug schon ab Sommer!

Die Bejagung von Raubwild und Rabenvögeln erfolgt zur Entlastung der Bodenbrüter und Feldhasen.

Einer der Hauptgründe für die Notwendigkeit der Raubwildbejagung - entsprechend der gesetzlichen Jagdzeiten -  ist die Regulierung der Raubtierpopulationen. Füchse, Dachse und Marder können in übermäßiger Anzahl die Populationen von Beutetieren wie Hasen, Kaninchen, Vögeln und anderen Kleintieren stark dezimieren. Dies kann zu einem Ungleichgewicht in den Nahrungsnetzen führen und die Bestände der Beutetiere gefährden. 

In Gebieten einer Hegegemeinschaft nach § 47 JWMG und in Gebieten, für die ein Fachplan/Fachkonzept vorliegt und deren verfasstes Ziel der Schutz von Tierarten ist, die von der Prädation durch den Fuchs betroffen sind, dürfen künftig alle Füchse vom 1. Juli bis zum letzten Tag des Februars bejagt werden. Jungfüchse konnten dort bereits bisher vom 16. April bis 30. Juni bejagt werden.