Als Jungjäger oder Jungjägerin bezeichnen wir einen Jäger oder eine Jägerin, der oder die gerade die Jagdprüfung bestanden hat und den ersten Jahresjagdschein gelöst hat. In den ersten drei Jahren danach gilt er oder sie dann als JungjägerIn. Das hat dann aber nicht unbedingt etwas mit dem Lebensalter zu tun: So gibt es 60jährige Jungjäger und 30 Jahre “alte Füchse”…(und Fähen. Oder heisst es Feen?)