Nähere Informationen zu diesem Thema unter https://www.landesjagdverband.de/detail/artikel/mlr-einsatz-von-nachtsichtvor-und-aufsaetzen-erlaubt/a/show/
Aufgrund der Änderung des Bundeswaffengesetzes ist der Einsatz von Nachtsichtvorsatz-und -aufsatzgeräten für die Schwarzwildjagd ohne behördliche Beauftragung zulässig.
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