Die Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition könnte in der Europäischen Union künftig eingeschränkt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im zuständigen REACH-Ausschuss für einen entsprechenden Vorschlag ausgesprochen. Dieser sieht eine Übergangsfrist von sieben Jahren vor. Danach soll die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd nicht mehr zulässig sein – frühestens ab 2033.
Von der geplanten Regelung wären bleihaltige Büchsen- und Kurzwaffenmunition sowie Flintenlaufgeschosse nach dem derzeitigen Vorschlag nicht betroffen. Deren Verwendung soll weiterhin uneingeschränkt möglich bleiben.
EU-Parlament muss noch zustimmen
Mit der Entscheidung des REACH-Ausschusses ist das EU-Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Zustimmung der Mitgliedstaaten stellt jedoch einen wichtigen Schritt dar. Nun hat das Europäische Parlament drei Monate Zeit, um gegen den Beschluss Einspruch einzulegen.

