Service

WILDUNFALL

Sofort Polizei (Notruf 110) und den örtlichen Jäger kontaktieren und Standort melden. Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.Einem geflüchteten Tier nicht folgen, in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren. Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.

 

 

TOTES WILDTIER GEFUNDEN

Bei Wild handelt es sich um frei in der Natur lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen.  Wer totes Wild findet, sollte den örtlichen Jagdpächter benachrichtigen. Ist dieser nicht bekannt oder zu erreichen, kann das örtlich zuständige Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung  oder die nächste Polizeidienststelle (Telefon: 110) informiert werden. Wer darf sich totes Wild aneignen? Das Recht, sich Wild anzueignen, steht grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigen zu. 

WOLFSSICHTUNGEN

Sollten Sie Hinweise auf die Anwesenheit eines Wolfes haben (Sichtungen, mögliche Spuren, Rissfund, Losung etc.), melden Sie diese bitte an den Wildtierbeauftragten des Landkreises.

Zur Förderung von Herdenschutz/ Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf wenden Sie sich bitte an das Amt für Umweltschutz, Tel. 0781 805-9513, Mail: umwelt(at)ortenaukreis.de