Service

WILDUNFALL - was ist zu tun?

  • Polizei (Notruf 110) und den örtlichen Jäger kontaktieren und Standort melden. Für die Versicherung Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.
  • Einem geflüchteten Tier nicht folgen, in der Unfallmeldung die Fluchtrichtung mitteilen. So kann der Jäger das verletze Tier leichter finden.
  • Aufgrund der Infektionsgefahr niemals tote Tiere ohne Handschuhe anfassen. Abstand halten zu lebenden Tieren.
  • Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.
  • zum Ausdrucken:  

    www.jagdverband.de/sites/default/files/2018-11_Vordruck_Wildunfallbescheinigung.pdf