Die Europäische Union hat den Sikahirsch auf die Liste invasiver gebietsfremder Arten gesetzt. Bestehende Gehege in Tierparks oder landwirtschaftlichen Betrieben dürfen nach aktuellen Regelungen nur noch unter strengen Auflagen bis August 2027 weitergeführt werden. Insbesondere viele Waldbesitzer und auch Jäger befürworten einen verstärkten Abschuss dieser nicht heimischen Tierart.
Inzwischen wehren sich Wildtierhalter und Tierschützer jedoch gegen das drohende Aus für die Tiere und fordern Ausnahmeregelungen für die Gehegehaltung. Wirkkräftige Online-Petitionen und politische Initiativen der Betroffenen sind angelaufen.

