Aktuell gibt es in Deutschland keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl an Jagdwaffen (Langwaffen), die Jäger besitzen dürfen. Dies wurde durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bestätigt und durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) im August 2026 noch einmal klargestellt. Es gibt also keine zahlenmäßige Begrenzung für jagdliche Langwaffen.

