Die aktuelle Waldbrandgefahr in Raum Lahr/Schwarzwald ist hoch. In weiten Teilen Baden-Württembergs, einschließlich der Region Lahr, erreicht der fünfstufige Waldbrandgefahrenindex regional die zweithöchste Stufe (Stufe 4 von 5) Das bedeutet, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen ein erhöhtes Risiko für Waldbrände besteht.
Es wird empfohlen, auf offenes Feuer zu verzichten und keine Funken zu erzeugen, um Brände zu vermeiden!
Verhaltensregeln zur Erholung im Wald
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Denken Sie an die Waldtiere, die momentan mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt sind . Vierbeiner am besten an die Leine.

